04.02.2012 | 20:40 Uhr | Sie befinden sich hier: Fachanwälte

Fachanwälte

Die Rechtsanwaltskammern vergeben nach Absolvierung eines Fachanwaltslehrganges, nach bestandenen Klausuren und bei Nachweis von einer Mindestzahl von im jeweiligen Rechtsgebiet bearbeiteten Fachfällen Fachanwaltstitel.

Unsere Kanzlei ist darauf ausgerichtet, dass unsere Partner grundsätzlich nur bestimmte Rechtsgebiete betreuen. Nach unserer Auffassung kann ein Anwalt heutzutage nicht alle Rechtsgebiete qualifiziert bearbeiten, ganz nach dem Grundsatz "Heute der Verkehrsunfall, Morgen die Mietsache und Übermorgen die Scheidung". Solch ein "Wald und Wiesen"-Ansatz hat vielleicht vor 20 Jahren funktioniert, zu einer Zeit, in der die Urteilsflut und die Zahl der Gesetze deutlich überschaubarer waren als heutzutage.

Unser Ansatz ist der einer Spezialisierung der einzelnen Anwälte. Hier haben unsere Partner durch ständige Fortbildung folgende Fachanwaltstitel erworben:

Fachanwälte für Arbeitsrecht:
Rechtsanwalt Dr. Michael Vockenberg und
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Melz

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentums(WEG-)recht
Rechtsanwalt Dr. Alexander Schneehain

Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Melz

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