| Presseschau zu VSM-Beteiligung an angeblichen Verfahren der EnBW |
| Interview Dr. Schneehain: Sat 1 Akte und Frühstücksfernsehen |
| VSM präsentierte Kaminlesung mit Prof. Dr. Utz Claassen |
| Göttinger Tageblatt: Berichterstattung über VSM-Räumungsverfahren vor dem OLG Braunschweig zum Einkaufscenter "Carré" |
| Von VSM gesponserter 1. Bovender Basketballtag ein voller Erfolg |
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Die Weiherhammersche "VP Projekt und Eventgesellschaft UG" mahnt zur Zeit wegen der Nutzung des markenrechtlich angeblich geschützen Begriffes "ABI" bundesweit AbiParty Veranstalter ab. Gegen Zahlung einer Lizenzgebühr von 275 Euro an die Gesellschaft und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung könne man die Party dann ruhig weiter so nennen. Wir haben die Betreiberin der Kasseler Discothek "York" in diesem Verfahren vertreten, da die Abmahnung nach unserer Auffassung rechtswidrig ist.
„Ein klarer Fall eines Abzockversuchs“, so unser Partner Rechtsanwalt Dr. Schneehain. Es besteht zum einen keine Verwechselungsgefahr nach dem Markengesetz, da „AbiturParty“ oder „Abi-Party“ von der eingetragenen Marke „ABI“ grundverschieden ist. Darüber sei die Marke „ABI“ unter Anwendung der herrschenden markenrechtlichen Maßstäbe für die Prüfung der Zeichenähnlichkeit außer Betracht zu lassen, da es sich für den hier fraglichen Dienstleistungsbereich um einen glatt beschreibenden Begriff, nämlich eine "Abitur-Party" handelt (Zum Verständnis: Auch den Namen „Diesel“ kann man sich z.B. für Kraftstoffe nicht schützen lassen, wohl aber für Kleidung.
Nach unsere Antwort hat der Abmahnner erklärt, aus seiner Abmahnung keine weiteren Rechte mehr herzuleiten.
Hier gehts zur lokalen Berichterstattung des ExtraTip Kassel.
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