04.02.2012 | 21:15 Uhr | Sie befinden sich hier: Startseite | Artikel: Dr. Melz erstreitet Studienplätze an Berliner Universitäten

Dr. Melz erstreitet Studienplätze an Berliner Universitäten

Erfolgreiche Studienplatzklage: Im Rahmen zweier verwaltungsgerichtlicher Eilverfahren hat Dr. Melz für von ihm vertretene Mandanten erreicht, dass diese künftig an Berliner Universitäten studieren können.

In einem Fall hatte eine Medizinstudentin aus Göttingen zunächst erfolgslos versucht, durch einen sogenannten Härtefallantrag an die Berliner Charite wechseln zu dürfen.

In einem anderen Fall wurde einem angehenden Studierenden aus der Nähe von Kassel zunächst versagt, dass von ihm erstrebte Studium der Informatik an der Freien Universität Berlin beginnen zu dürfen. Im Rahmen des hierzu in der Folge geführten Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Berlin ging es im wesentlichen um die Frage der korrekten Umrechnung der Note einer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung.

In beiden Fällen gelang es Herrn Dr. Melz für seine Mandanten durch Abschluss eines Vergleichs mit den Prozessbevollmächtigten der Berliner Universitäten ihr Ziel durchzusetzen. Beide werden kurzfristig ihr Studium in Berlin aufnehmen können.

 
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